H
Herr
4 декабря 2023 г.
#Налоги :

Bei der Erstellung der eigenen
Einkommensteuererstellung darf
lediglich ein bestimmter Personenkreis
behilflich sein, der sich auf Verwandte
bezieht. Bei Hilfestellung durch
Freunde oder Kollegen kann ein
Bußgeld von bis zu 5.000€
drohen.

Zum genannten Personenkreis gehören
gem. 8 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) in
Verbindung mit 8 15 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO)
Verlobte, Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und
Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister, Kinder der
Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der
Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder
Lebenspartner, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und
Pflegekinder. Dabei gilt, dass diese nur unentgeltlich
Hilfeleistung erbringen dürfen.

Bei allen anderen Personen ist selbst bei unentgeltlicher
Tätigkeit die Hilfeleistung untersagt. Dies geht aus 8 160
StBerG hervor, der dieses Vergehen als
Ordnungswidrigkeit einstuft und entsprechend eine
Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich macht.

Zur entgeltlichen steuerlichen Beratung sind im
Wesentlichen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte
Buchprüfer nach 8 3 StBerG befugt.

🌟 Projekt "BestesLand"
Ответов: 1
M
morkoy
если есть родственники, то за это штраф 5000 евро?
 

Похожие вопросы 🇩🇪