Den motor seines Autos im Stadt "warmlaufen" zu lassen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 80€ Bußgeld geahndet wird Auch auf dem einengen Grundstück ist der unnötige Betrieb untersagt.
Gerade im Winter lassen viele Fahrer und Fahrerinnen ihr Auto gerne im Stand "warmlaufen", um damit die Frontscheibe besser von Eis befreien zu können oder den Motor zu schonen. Wer dabei erwischt wird, muss jedoch mit einem Bußgeld rechnen. Ein unnötig laufender Motor stellt nämlich eine unnötige Lärm- und Abgasbelästigung gemäß 8 30 Abs. 1 StVO dar, die in Deutschland ein Bußgeld von 80 Euro nach sich zieht. Wer dadurch auf die Idee kommt, sein Auto einfach auf dem eigenen Gründstück warmlaufen zu lassen, handelt ebenfalls gesetzeswidrig. In diesem Fall kommt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) zur Geltung, welches unötigen Motorenbetrieb ebenfalls verbietet.
Wer das Eiskratzen im Winter dennoch erleichtern will, kann zum Beispiel auf Frostschutzfolien für die Windschutzscheibe zurückgreifen.
Помимо всего прочего, иногда так же буду публиковать полезную юридическую информацию, которая будет полезна и кстати при интеграции и быть может предостерегет вас от штрафа🫶🏻
Тогда лучше всегда иметь для замершего стекла жидкость Enteiserspray или Scheiben-Entfroster. На замершие стекла брызгаете , а лучше всего на лобовое стекло Abdeckung Autoscheiben.